Die im Internet entstandenen Marktplätze, welche mittlerweile für jedermann erreichbar sind, ermöglichen den einfachen und bequemen Einkauf im zollrechtlichen Drittland, also in Ursprungsländern, welche außerhalb der Europäischen Gemeinschaft liegen. Als Privatkunde freut man sich über die günstigen Preise in Asien. Sind Sie hingegen Restaurateur von US Fahrzeugen, kann es sein, dass Ersatzteile nur in den USA angeboten werden und daher ein Kauf im Drittland die einzige Möglichkeit der Beschaffung ist.
Nehmen sie vor dem Einkauf eine Zoll Beratung in Anspruch
Grundlegend sind Waren, welche aus einem nicht EU Land die EU Außengrenze erreichen und ihre finale Bestimmung im (deutschen) Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft haben, anzumelden. Für die Einfuhr erhebt das Bundesministeriums der Finanzen die entsprechenden Einfuhrabgaben. Sie gliedern sich in den Zoll und in die Einfuhrumsatzsteuer. Im „Gemeinsamen Zolltarif“ (GZT) ist jede erdenkliche Ware erfasst und mit einer entsprechenden Warentarifnummer hinterlegt. Dort ist der prozentuale Zollsatz festgesetzt. Der Wert der Ware wird auf Basis der Handelsrechnung belegt, sofern keine Zweifel an der Korrektheit des Rechnungsbetrags bestehen. Zu diesen Wert werden noch folgende Kosten hinzugeschlagen: Transportkosten bis zur EU Außengrenze und etwaige anteilige außergemeinschaftliche Transportversicherungskosten. Dieser ermittelte Zollwert wird mit dem im GZT hinterlegten Zollsatz multipliziert und ergibt den Zoll.
Im zweiten Schritt wird die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ermittelt. Der Zollwert, der gerade errechnete Zoll selber, anfallende Verbrauchsteuern und eventuelle, anteilige innergemeinschaftliche Transportkosten werden mit dem jeweils gültigen Einfuhrumsatzsteuersatz multipliziert.
Hinlänglich bekannte Verbrauchsteuern sind beispielsweise die Tabaksteuer und die Alkoholsteuer (ehem. Branntweinsteuer).
Anteilige innergemeinschaftliche Transportkosten entstehen zum Beispiel, wenn Sie bei einem Spediteur die Lieferung Ihrer Waren ab Eingangshafen Hamburg nach Berlin beauftragen.
Weitere Informationen
Das gesamte Zollverfahren ist recht verstrickt und nicht einfach nachzuvollziehen. Um selbst auch wenigstens die Basics zu kennen, lohnt es sich ein Erklärvideo zu der Thematik anzuschauen oder wenn man selbst Experte in dem Gebiet ist und anderen helfen möchte, ein Video zu erstellen. Versendet Ihr Verkäufer Ihre Waren als Paket- oder Kuriersendung, läuft das Verfahren zwischen dem Deutschen Paket-Dienstleister und dem Zoll selbständig ab: Der Zoll erhält die Daten der Sendung, prüft auf eine Zoll- oder Steuerpflicht und wird das Paket von der Zustellung an Sie zurückhalten. Sie werden über das Eintreffen der Ware durch das zuständige Zollamt informiert und müssen dort die Abfertigung durch den Zollbeamten durchführen lassen. Die Berechnung und das Ausfertigen der Dokumente übernimmt die Zolldienststelle selber.
Haben Sie selbst einen Transport organisiert, müssen Ihre Waren selbständig oder durch einen Zoll Spediteur angemeldet werden.
Die sogenannte „Eintarifierung“, also das Zuordnen Ihrer Waren zu der entsprechenden Warentarifnummer im GZT, sowie das Stellen des Zollantrags wird durch Sie selber bzw. Ihren beauftragten Zoll Spediteur durchgeführt. Bei hochwertigen Gütern, wie beispielsweise teurem Schmuck oder Uhren und größeren Mengen ist dies eine Arbeit, welche bei einem Fachmann in den besseren Händen ist. Eine vorab Zoll Beratung kann Ihnen das vermeintliche Schnäppchen in einem ganz neuen Licht erscheinen lassen, wenn Sie zunächst die Einfuhrabgaben dargelegt bekommen.
Weitere juristische Beiträge